Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,7785
BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17 (https://dejure.org/2018,7785)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.2018 - 2 WD 9.17 (https://dejure.org/2018,7785)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 2 WD 9.17 (https://dejure.org/2018,7785)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,7785) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes Dienstvergehen; Verhängung der Höchstmaßnahme

  • rewis.io

    Anschaffung eines größeren Drogenvorrats eines Drogenabhängigen während des disziplinargerichtlichen Verfahrens

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erwerb und Besitz von Betäubungsmitteln durch einen Soldaten als schwerwiegendes Dienstvergehen; Verhängung der Höchstmaßnahme

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 13.01.2011 - 2 WD 20.09

    Dienstvergehen; Bereich der Beschaffung und Materialbewirtschaftung;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nämlich nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 2003 - 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 S. 10 und vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).

    Die Verhängung einer milderen Disziplinarmaßnahme ist wegen der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarverfahren auch nicht mit Rücksicht auf die sachgleichen Sanktionen der Strafgerichte gegen den früheren Soldaten geboten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51).

  • BVerwG, 12.01.2017 - 2 WD 12.16

    Amphetamin; Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen; Beförderungsverbot; Besitz;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    Ein schwerer Fall liegt insbesondere im Falle des Dauerkonsums, des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln oder der Verstrickung von Kameraden in das Vergehen vor (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2017 - 2 WD 12.16 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 52 Rn. 35).

    Ein schwerer Fall ist auch dann anzunehmen, wenn ein Soldat eine große Menge an Betäubungsmitteln besitzt oder sich verschafft, die einen mehr als nur gelegentlichen Eigenkonsum oder die Weitergabe an zahlreiche Dritte ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 12. Januar 2017 - 2 WD 12.16 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 52 Rn. 36).

  • BVerwG, 04.05.2011 - 2 WD 2.10

    Soldat auf Zeit (Stabsunteroffizier, jetzt: der Reserve); eigenmächtige

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    Die Verhängung einer milderen Disziplinarmaßnahme ist wegen der unterschiedlichen Zwecke von Straf- und Disziplinarverfahren auch nicht mit Rücksicht auf die sachgleichen Sanktionen der Strafgerichte gegen den früheren Soldaten geboten (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris m.w.N. und vom 4. Mai 2011 - 2 WD 2.10 - juris Rn. 51).
  • BVerwG, 19.05.2015 - 2 WD 13.14

    Unerlaubtes Fernbleiben vom Dienst; dauerhafte und mehrfache Abwesenheit; Vorsatz

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    Es bedarf hier keiner Entscheidung, ob das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft regelmäßig zu einer milderen Maßnahme führen muss als dies für Soldaten mit Vorgesetztenstellung geboten wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Mai 2013 - 2 WD 13.14 - juris Rn. 44).
  • BVerwG, 13.09.2011 - 2 WD 15.10

    Unberechtigte Nutzung von Dienstfahrzeugen; Abgrenzung von Verbot- und

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    Wenn auch keine Gesetzmäßigkeit des Inhalts besteht, dass disziplinarische Vorbelastung bei einem erneuten Dienstvergehen zwingend zu einer schwereren, als der zuvor verhängten Disziplinarmaßnahmeart führt (BVerwG, Urteil vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 60), verlangt die einschlägige disziplinare Vorbelastung eine "Hochstufung" in der Maßnahmeart.
  • BVerwG, 10.02.2010 - 2 WD 9.09

    Auswirkung; außerdienstlich; Baumarkt; Beförderungsverbot; Bemessungskriterium;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    Bei der konkreten Bemessung der Disziplinarmaßnahme geht der Senat in seiner gefestigten Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Februar 2010 - 2 WD 9.09 - juris) von einem zweistufigen Prüfungsschema aus:.
  • BVerwG, 13.03.2003 - 1 WD 4.03

    Dienstgradherabsetzung; Milderungsgründe; Mitverschulden von Vorgesetzten;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    Dieser Milderungsgrund steht einem Soldaten nämlich nur dann zur Seite, wenn er der Dienstaufsicht bedarf, z.B. in einer Überforderungssituation, die ein hilfreiches Eingreifen des Vorgesetzten erforderlich macht (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. März 2003 - 1 WD 4.03 - Buchholz 235.01 § 38 WDO 2002 Nr. 2 S. 10 und vom 13. Januar 2011 - 2 WD 20.09 - juris Rn. 37).
  • BVerwG, 11.06.2008 - 2 WD 11.07

    Umzugskostenvergütung; Mietentschädigung; falsche Angaben; Betrug; treues Dienen;

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    Diese besteht darin, dazu beizutragen, einen ordnungsgemäßen Dienstbetrieb wiederherzustellen und/oder aufrechtzuerhalten ("Wiederherstellung und Sicherung der Integrität, des Ansehens und der Disziplin in der Bundeswehr", vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 11. Juni 2008 - 2 WD 11.07 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 26 Rn. 23 m.w.N.).
  • BVerwG, 16.10.2002 - 2 WD 23.01

    Fahrlässige außerdienstliche Trunkenheitsfahrt; vorsätzliche

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    (2) Der frühere Soldat versagte auch nicht in einer seelischen Ausnahmesituation (vgl. dazu z.B. BVerwG, Urteil vom 16. Oktober 2002 - 2 WD 23.01, 32.02 - BVerwGE 117, 117 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.05.2014 - 2 WD 10.13

    Angemessenheit einer Disziplinarmaßnahme hinsichtlich Dienstvergehens eines

    Auszug aus BVerwG, 08.02.2018 - 2 WD 9.17
    Diese setzt eine Zuspitzung von Belastungsfaktoren voraus, die außergewöhnliche Besonderheiten der Situation begründen, in der der Soldat versagt hatte (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Mai 2014 - 2 WD 10.13 - juris Rn. 78 und vom 5. Juni 2014 - 2 WD 14.13 - juris Rn. 28).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 WD 14.13

    Bemessungsentscheidung; Dienstpflichtverletzung; Dienstvergehen; fahrlässige

  • BVerwG, 07.05.2013 - 2 WD 20.12

    Disziplinarmaßnahme gegen einen Soldaten in Vorgesetztenfunktion wegen der

  • BVerwG, 21.05.2014 - 2 WD 7.13

    Rechtmäßigkeit der Aberkennung des Ruhegehalts eines Zeitsoldaten wegen Verstoßes

  • BVerwG, 12.10.2010 - 2 WD 44.09

    Erwerb und Konsum von Betäubungsmitteln; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 16.03.2011 - 2 WD 40.09

    Dienstpflichtverletzung; private Nutzung von Material der Bundeswehr;

  • BVerwG, 28.06.2012 - 2 WD 34.10

    Verlesungsverbot; Beweisverwertungsverbot; Vernehmungsperson; Zeugenvernehmung;

  • BVerwG, 23.09.2008 - 2 WD 18.07
  • VGH Baden-Württemberg, 02.05.2022 - DL 16 S 1567/20

    Disziplinarmaßnahme gegen eine Polizeiobermeisterin wegen außerdienstlichen

    Hiervon weicht der nunmehr zur Last gelegte Sachverhalt gravierend ab, so dass der Klägerin nicht in gleichem Maße wie bei einer einschlägigen Vorbelastung angelastet werden kann, dass sie sich die frühere disziplinarische Sanktion nicht zur Warnung hat gereichen lassen (zur "Hochstufung" im Falle einer einschlägigen disziplinarischen Vorbelastung vgl. BVerwG, Urteil vom 08.02.2018 - 2 WD 9.17 -, juris Rn. 38).
  • BVerwG, 20.01.2022 - 2 WD 2.21

    Sexueller Übergriff während eines Partyurlaubs im Ausland; disziplinarische

    Auch wenn keine einschlägige disziplinare Vorbelastung vorliegt und keine Gesetzmäßigkeit des Inhalts besteht, dass eine disziplinarische Vorbelastung bei einem erneuten Dienstvergehen zwingend zu einer schwereren als der zuvor verhängten Disziplinarmaßnahmeart führt (BVerwG, Urteile vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 60 und vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 38), wirkt sich hier erschwerend aus, dass der Soldat bereits einmal wegen einer vorsätzlichen Straftat disziplinarisch belangt worden ist und dass er sich weder das gerichtliche Disziplinarverfahren noch das Beförderungsverbot als Warnung dienen ließ.
  • BVerwG, 04.03.2020 - 2 WD 3.19

    Aktenweiterleitung an das Berufungsgericht; Ansehensschädigung der Bundeswehr;

    Auch wenn keine Gesetzmäßigkeit besteht, dass eine disziplinarische Vorbelastung bei einem erneuten Dienstvergehen zwingend zu einer schwereren als der zuvor verhängten Disziplinarmaßnahmeart führt (BVerwG, Urteil vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 60), handelt es sich gleichwohl um einen Umstand, dem gemäß § 38 Abs. 2 WDO besonders belastendes Gewicht zukommt (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - Rn. 38 und vom 16. Januar 2020 - 2 WD 2.19 - juris Rn. 33).
  • BVerwG, 28.09.2021 - 2 WD 11.21

    Versucht ein Soldat jemanden durch Androhung von Gewalt gegen Leib und Leben zu

    Die erneute Begehung einschlägiger Pflichtverletzungen während eines disziplinargerichtlichen Verfahrens gebietet in Anlehnung an den Rechtsgedanken des § 38 Abs. 2 WDO regelmäßig eine "Hochstufung" in der Maßnahmeart (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - Rn. 38, vom 4. Mai 2021 - 2 WD 16.20 - Rn. 47 f. und vom 13. September 2011 - 2 WD 15.10 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 33 Rn. 60), weil der Soldat damit zeigt, dass nachdrückliche Appelle der Rechtsordnung ihn nicht erreichen und er unbelehrbar ist (BVerwG, Urteil vom 8. Oktober 2020 - 2 WD 22.19 - Rn. 22).
  • BVerwG, 16.07.2020 - 2 WD 16.19

    Aberkennung des Dienstgrads; Angehöriger der Reserve; Berufsförderungsmaßnahme;

    Dadurch hat er sich als unempfindlich für pflichtenmahnende Einwirkungen strafrechtlicher Art erwiesen (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 38), sodass eine schwere Disziplinarmaßnahme nach § 38 Abs. 2 WDO geboten ist.

    Bereits der gewichtige Umstand, dass der frühere Soldat dem Dienst trotz erheblicher einschlägiger Vorstrafe erneut eigenmächtig fernblieb, rechtfertigt eine "Hochstufung" zur nächsthöheren Maßnahmeart (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 38), d.h. zur Höchstmaßnahme, die bei dem Stabsunteroffizier der Reserve in der Aberkennung des Dienstgrades besteht.

  • BVerwG, 15.10.2020 - 2 WD 1.20

    Disziplinarische Ahndung des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

    Das Straßenverkehrsdelikt im September 2015 verwirklichte er zudem zu einem Zeitpunkt, zu dem gegen ihn wegen des ersten Anschuldigungskomplexes bereits disziplinarische Vorermittlungen liefen (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 39 und vom 16. Juli 2020 - 2 WD 16.19 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 14.02.2019 - 2 WD 18.18

    Belassung eines Dienstgrades; Entfernung; Mannschaftssoldat; Milderungsgründe in

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft regelmäßig zu einer milderen Maßnahme führen muss als bei Soldaten mit Vorgesetztenstellung (vgl. BVerwG, Urteile vom 25. August 2017 - 2 WD 2.17 - Buchholz 450.2 § 38 WDO 2002 Nr. 54 Rn. 55, vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 37 und vom 27. März 2018 - 2 WD 10.17 - juris Rn. 38).
  • BVerwG, 27.03.2018 - 2 WD 10.17

    Entfernung eines Soldaten aus dem Dienstverhältnis wegen Verletzung von

    Es bedarf keiner Entscheidung, ob das Fehlen der Vorgesetzteneigenschaft regelmäßig zu einer milderen Maßnahme führen muss als dies für Soldaten mit Vorgesetztenstellung geboten wäre (vgl. BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - Rn. 37 m.w.N.).
  • BVerwG, 31.03.2021 - 2 WDB 13.20

    Vorläufige Dienstenthebung einer Soldatin und vorläufiges Uniformtrageverbot;

    § 38 Abs. 2 WDO bringt zum Ausdruck, dass eine erneute disziplinare Verfehlung regelmäßig nach einer schwereren Disziplinarmaßnahme verlangt (vgl. BVerwG, Urteile vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 38 und vom 16. Juli 2020 - 2 WD 16.19 - Rn. 18).
  • BVerwG, 10.10.2019 - 2 WD 32.18

    Disziplinarische Ahndung des unerlaubten Fernbleibens eines Sodaten vom Dienst

    Für Fälle des strafbaren Erwerbs, Besitzes, Konsums sowie der strafbaren Weitergabe von Betäubungsmitteln im oder außer Dienst ist bei aktiven Soldaten Ausgangspunkt der Zumessungserwägungen grundsätzlich ein Beförderungsverbot, in schweren Fällen - unter anderem bei einer Verstrickung von Kameraden in das Vergehen - eine Dienstgradherabsetzung (BVerwG, Urteil vom 8. Februar 2018 - 2 WD 9.17 - juris Rn. 34 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 06.01.2020 - 38 K 5465/19
  • TDG Süd, 01.08.2019 - TDG S 5 VL 25/17

    Schweres Dienstvergehen eines Soldaten

  • TDG Süd, 17.12.2020 - TDG S 5 VL 57/20

    Einstellung eines gerichtlichen Disziplinarverfahrens wegen Cannabiskonsums

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht